Aufmerksame und verantwortungsvolle Bürger wie die Herren Dr. med. Oliver Christen, Roger Bittel, Bittel TV und Marcel Bühler, investigativer Bürgeraktivist zum Beispiel haben wichtige und richtige Fragen in höflichem Ton an die Gesundheitsbehörden inkl. der Krebsliga betreffend u.a. der mRNA-Impfstoffe gestellt. Entweder wurden Antworten verschwiegen oder komplett „von oben herab“ arrogant. und inhaltlich mehr als unbefriedigend „beantwortet“. Unten einen Teil der Korrespondenz.
Von: HIN O. Christen <oliver.christen@hin.ch>
Betreff: Wem dient das Bundesgericht? Urteil 7.4.25 zu Menschenversuchen mit Todesfolge
Datum: 18. April 2025 um 08:08:31 MESZ
An: ombudsstelle@bl.ch, landeskanzlei@bl.ch, scientific-office@krebsliga.ch
Sehr geehrte Frau Bloise, sehr geehrte Mitglieder des Landrats Basel-Landschaft
Sehr geehrte Krebsliga
Das Urteil des Bundesgerichts vom 7. April 2025 (1) in Folge meiner Beschwerde vom 27. März 2025
(2), ignoriert die Verletzung vom Völkerrecht und die Verfassung.
Wenn nur ein Mensch in Folge des medizinischen Feldversuches („Corona-Impfung“, Maske, PCRTest,
Isolation), ohne informierte Zustimmung (“informed consent”) zu Schaden und Nutzen, getötet
oder geschädigt wurde, hat sich der oder die Anordnende dafür zu verantwoten. Dem Bundsgericht,
Kantonsgericht, und Gesundheitsamt lagen 57 Todesfälle vor (2).
Diese „Pflicht und Verantwortlichkeit“ stützt sich auf:
- den Nürnberger Codex, Abs 1:
“Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich…unbeeinflusst durch
Gewalt, Betrug, Irreführung, Nötigung, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der
Einschränkung oder des Zwanges, von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch zu machen; … dass der
Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des
Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen,
alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre
Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und
Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch
anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit,
welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“
welcher im Völkerrecht verankert ist:
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 7 Abs. 1,2. Satz (SR
0.103.2;PBPR):
“Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen oder
Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung
medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Art. 4 Abs. 2:
Aus diesem Absatz ergibt sich, dass dieses Verbot Menschen ohne freiwillige Zustimmung einem
medizinischen Versuch zu unterwerden als absolut zwingendes Völkerrecht, resp. als Regel ohne
Ausnahme zu betrachten ist und selbst in Zeiten eines offiziell verkündeten und bis heute schlecht
begründeten Notstandes, „der das Leben einer Nation bedroht“, nicht ausser Kraft gesetzt oder
verletzt werden darf, was von der Schweizer Verfassung gestützt wird.
- Bundesverfassung Art. 190:
Dieser Artikel gebietet es jedem Schweizer Gericht und jeder Schweizer Behörde, bei Verletzungen
dieser zwingenden Regel des Völkerrechts zu intervenieren.
Es ist nicht mein Anliegen die Verantwortungsträger im Gesundheitsamt oder der Ärzteschaft für ihr
Handeln in der Corona-Krise zu verurteilen.
Ich wünsche mir jedoch, dass die Verantwortungsträger aufrichtig hinschauen (3) und Verantwortung
übernehmen, damit Schutzbefohlene (Kinder, Schwangere, Kranke und Alte ) nicht mehr im Namen
“der Wissenschaft“ misshandelt oder verführt werden, sich selber zu schädigen.
Daher bitte ich Sie meine Beschwerde zeitnah zu prüfen und das Gesundheitsamt aufzufordern,
über die Tatsache des, von der Behörde empfohlenen Menschenversuchs, aufzuklären, diesen
Menschenversuch zu beenden und sich für ein gründliches und aktives Monitoring der Betroffenen
einzusetzen oder wie aktuell im Austausch mit der Krebsliga gefordert (5), eine solide Evidenz für die
behauptete Unschädlichkeit der empfohlenen Wirkstoffe und Massnahmen zu liefern.
Freundliche Grüsse
Oliver Christen
P.S. dieses Schreiben ist öffentlich.
All denjenigen, die meine Bundesgerichts-Beschwerde finanziell und ideell unterstützt haben, danke
ich von Herzen. Die Kosten vom Gericht beliefen sich auf CHF 500. Die finanzielle Unterstützung
belief sich auf CHF 5285,-
Der Restbetrag mit allen Unterlagen geht, wie öffentlich angekündigt, an den Verein zur Förderung
der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in demokratischen Staaten
achtsamkeitspraxis
Oliver Christen, Praktischer Arzt FMH
Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH
Fachpsychotherapeut Psychotraumatologie SIPT/DIPT
Widmannstrasse 12
CH-4410 Liestal
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: oliver.christen@hin.ch
Betreff: Wo ist Ihre Evidenz?
Datum: 9. April 2025 um 08:50:24 MESZ
An: scientific-office@krebsliga.ch
Sehr geehrte Frau Janich
Sie haben es bis heute als Vertreterin der Krebsliga nicht einmal versucht mir als Arzt eine solide
Evidenz für Ihre Behauptung einer fehlenden Kanzerogenität der „RNA-Impfung“ zu liefern. Das zeigt
mir, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie eine solche Evidenz nicht besitzen, und dass Ihnen bewusst ist,
dass Sie mich nicht wie einen wissenschaftlich ungeschulten Laien behandeln können.
Als Krebsliga wäre es im Herbst 2020 Ihre Aufgabe gewesen, bei der massenhaften Einführung neuer
Wirkstoffe, die fehlenden Kanzerogenitätsstudien und die fehlenden Untersuchungen zur Mutagenität
und Gentoxizität laut einzufordern.
Ihnen musste als Expertin bewusst sein, dass die modifizierte RNA (Pseudouridin) unter Umgehung
aller natürlichen Schutzmechanismen u.a. durch den Einsatz kationischer Lipide (LNP), in den
genetisch gesteuerten Regelkreislauf der Zelle eingreift, und die Zelle nicht dosierbar zwingt ein
Protrein zu exprimieren, welches das Immunsystem als fremd erkennt und die künstlich vergewaltigte
Zelle bekämpfen wird. Dass es durch die Modifikation der RNA sehr wahrscheinlich zur Bildung
verschiedenster Formen von völlig unbekannten, möglicherweise kanzerogenen Fremdeiweissen
kommen würde, sollten Sie wissen.
Ihnen sollte als Expertin auch bewusst sein, dass bei der massenhaften Herstellung dieser Wirkstoffe
Bakterien (Prozess 2) und nicht wie bei der Zulassungsstudie die PCR-Methode (Prozess 1)
verwendet wurde. Dass ein solcher Herstellungsprozess, mit der unkontrollierbaren Bildung von DNAPlasmiden
einhergehen würde, was die mögliche Karzinogenität weiter erhöht, sollten Sie auch
wissen.
D.h. SIe sollten als Expertin der Krebsliga seit mind. 2020 wissen wie gefährlich diese Wirkstoffe sind,
was durch Studien, offizielle Statistiken und die klinische Praxis, für jeden wissenschaftlich geschulten
Arzt inzwischen unschwer zu erkennen ist.
Wieso schweigen Sie noch?
Es geht hier um unsere Kinder, Schwangere und Behinderte, die weiterhin diesen Wirkstoffen
ausgesetzt werden.
Um den massiven Vertrauensverlust in unsere Medizin zurückzugewinnen, sehe ich aktuell nur die
Möglichkeit, dass alle Experten, die all das wissentlich zugelassen haben, sich selber anzeigen und
damit Verantwortung übernehmen.
Die Lüge kann auf Dauer nicht überleben.
Freundliche Grüsse
Oliver Christen
Achtsamkeitspraxis
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: HIN O. Christen <oliver.christen@hin.ch>
Betreff: Krebsliga, Bundesgericht, Landrat BL schweigen / Bevölkerung darf nichts wissen
Datum: 7. April 2025 um 09:53:49 MESZ
An: scientific-office@krebsliga.ch, info@volkshaus.ch
Kopie: landeskanzlei@bl.ch, Juerg.Sommer@bl.ch, roland.mueggler@bl.ch, peter.pellegrini@ji.zh.ch,
Sehr geehrte Frau Janich (Krebsliga)
Sehr geehrte Volkshaus-Stiftung Zürich
Sehr geehrte Verantwortungsträger in Medizin und Justiz
Das Schweigen zu den Fakten der Corona-Krise wird jeden Tag lauter.
Die Krebsliga schweigt zu den wissenschaftlichen Hinweisen auf die kanzerogene Wirkung des Spike-
Proteins und der modRNA Technologie („Impfung“) (1)
Das Volkshaus Zürich bevormundet Schweizer Bürger, sich eine eigene Meinung zu bilden (2).
Das Bundesgericht schweigt zu einer Beschwerde zur Täuschung der Öffentlichkeit (3)
Der Landrat Basel-Landschaft bestätigt nicht einmal den Eingang zu einer Beschwerde zur
Täuschung der Öffentlichkeit (4)
Die restlichen Verantwortungsträger in Medizin und Justiz erachten sich für “nicht zuständig” und
schweigen.
Unterdessen bereitet die überwiegend privat finanzierte WHO die nächste Angstkampagne vor (5). Sie
wartet vermutlich nur noch auf das Inkrafttreten der irregulär verabschiedeten Änderungen der
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) im 9/2025, welche der WHO direkten Zugang zu
staatlichen Ressourcen und zum staatlichen Gesundheitswesen eröffnet (6).
Wenn das Bundesgericht auf meine Beschwerde nicht eintritt oder auf Zeit spielt, wird der erhebliche
Vertrauensverlust in die Schweizer Justiz weiter konsolidiert. Wenn es hingegen darauf eintritt und das
Gesundheitsamt BL auffordert die Fragen zum „informed consent“ und dem “aktiven Monitoring“ der
Betroffenen, inhaltlich korrekt zu beantworten, konsolidiert sich der erhebliche Vertrauensverlust in
das Schweizer Gesundheitswesen.
Vertrauen ist ein kostbares Gut, welches durch sichtbare Eigenverantwortung und Aufrichtigkeit
gewonnen wird.
Bitte zeigen Sie Eigenverantwortung und überlassen Sie unser wertvolles Gemeinwesen nicht der
organisierten Kriminalität (Drogen/Medikamentenhandel, Menschen/Kinderhandel, Kriegshandel,
Derivate-/Hochgeschwindigkeitshandel)
Freundliche Grüsse
Oliver Christen
P.S. Dieses Schreiben ist öffentlich, um meine Familie und mich vor der „Hexenjagd“ gegen
eigenverantwortlich und evidenzbasiert arbeitende Ärzte (7) minimal zu schützen.
(1) Evidenz-verleugnende Antwort der Krebsliga auf die Anfrage eines Bürgers
(2) Verweigerung vom Volkshaus Zürich, einer medizinischen Informationsveranstaltung mit einer
regluär approbierten und berufstätigen Ärztin und Pathologin, Räume zur Verfügung zu stellen.
(3) Bundesgerichtsbeschwerde vom 27.3.2025 zur Verschleierung von Informationen durch das
Gesundheitsamt BL bei „Gefahr in Verzug”
(4) Beschwerde an den Landrat Basel-Landschaft vom 28.3.2025 zur Verschleierung von
Informationen durch das Gesundheitsamt BL bei „Gefahr in Verzug”
(5) Erneute Simulation einer Gesundheitskrise bei der WHO („Exercise Polaris“). Die letzten
Simulationen waren die “Affenpocken-Pandemie“ ( „NTI-Paper 11/21“ geplant 3/2021 umgesetzt
5/2022) und die „Corona-Pandemie“ („Event 201“ geplant 10/2019 umgesetzt 3/2020).
Link: https://www.who.int/news/item/04-04-2025-who-brings-countries-together-to-test-collectivepandemic-
response
(6) Rechtsgutachten über den WHO-Pandemievertrag und die Internationalen
Gesundheitsvorschriften
Link: https://abfschweiz.ch/rechtsgutachten/
(7) Hausarzt verliert seine Praxisbewilligung wegen dreier Corona-Atteste
Von: “HIN O. Christen” <oliver.christen@hin.ch>
Betreff: Aw: Gibt es in der Medizin bereits ein “Wahrheitsministerium”?
Datum: 3. April 2025 um 10:11:00 MESZ
An: scientific-office@krebsliga.ch
Kopie: “marcel.buehler1@gmx.ch” marcel.buehler1@gmx.ch
Sehr geehrte Frau Janich
Ich kenne Herrn Bühler nicht persönlich, aber er hat mich in seinem Verteiler aufgenommen und so
wurde ich Zeuge Ihres Austausches.
Als Arzt ist es meine Aufgabe täglich Menschen komplexe medizinische Zusammenhänge und den
wissenschaftlichen Stand zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen so weit verständlich zu
machen, dass sie eine informierte und selbstverantwortliche Entscheidung treffen können (Nürberger
Codex Abs.1 und Art. 7 I und 4 II UN Pakt über die Bürgerlichen und Politischen Rechte).
Die Anfrage von Herrn Bühler erachte ich für legitim. Wie soll er als Laie zu einer informierten
Entscheidung gelangen wenn medizinische Experten oder in Ihrem Fall die Krebsliga keine seriösen
und evidenzbasierten Antworten geben.
Ihre Aussage: “Bisher gibt es keinerlei wissenschaftliche Beweise, dass Impfungen das Krebsrisiko
erhöhen“ ist rhetorisch und nicht wissenschaftlich, was das sehr geschädigte Vertrauen in die
Ärzteschaft leider weiter schwächt.
Bitte bemühen Sie sich gerade in einer Zeit grosser Verunsicherung um Genauigkeit und
Aufrichtigkeit.
Es gibt, wenn ich in Ihrer Formulierung bleibe, auch keine wissenschaftlichen Beweise, dass ein
ehöhtes Krebsrisiko ausgeschlossen werden kann. Diese Aussage ist hingegen bereits
wissenschaftlicher als ihre, da die wissenschaftliche Methodik in erster Linie bemüht ist eine
Hypothese zu falsifizieren (Popper).
Es gibt aber hingegen sehr deutliche wissenschaftliche Hinweise, dass ein erhöhtes Krebsrisiko unter
dem Einsatz der modRNA-LNP Technologie („Impfung“) sehr wahrscheinlich ist.
Im Anhang habe ich Ihnen das Ergebnis einer schnellen pubmed-Recherche angehangen, die jeder
Arzt, der in evidenzbasierter Medizin ausgebildet wurde, problemlos ermitteln kann.
Freundliche Grüsse
Oliver Christen
Achtsamkeitspraxis
Gesendet: Mittwoch, 2. April 2025 um 14:36
Von: Scientific-Office <scientific-office@krebsliga.ch>
An: “marcel.buehler1@gmx.ch” <marcel.buehler1@gmx.ch>
Betreff: AW: [SPAM?] Aw: AW: Robert Kennedy gründet neue Abteilung der CDC für die Aufklärung
von Impfschäden
Lieber Herr Bühler
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir vertrauen nur auf faktenbasierte Informationen und sehen daher davon ab, uns das Video von Dr.
Ryan Cole anzuschauen.
Erster Treffer zu Dr. Cole auf Google-Suche: Washington regulators restrict medical license of Idaho
doctor who spread COVID-19 disinformation • Idaho Capital Sun
Freundliche Grüsse
Peggy Janich
Von: marcel.buehler1@gmx.ch <marcel.buehler1@gmx.ch>
Gesendet: Mittwoch, 2. April 2025 12:44
An: Scientific-Office <scientific-office@krebsliga.ch>
Betreff: [SPAM?] Aw: AW: Robert Kennedy gründet neue Abteilung der CDC für die Aufklärung von
Impfschäden
Liebe Frau Janich
Danke für Ihre kurze Antwort.
Offensichtlich gibt es Wissenschaftler und Mediziner die anderer Meinung sind als Sie bzw. die
Krebsliga Schweiz.
Schauen Sie sich doch z.B. die kurze Präsentation des US-Pathologen Dr. Ryan Cole vom 3. Mai
2023 am 3. Internationalen Covid Gipfel des EU-Parlamentes in Brüssel an (von 2:19:04 – 2:35.48).
Darin spricht er nicht nur von erhöhten Krebsraten und besonders aggressiven
Krebserkrankungen nach den Gentechinjektionen gegen Covid-19, sondern auch
von Wirkmechanismen durch die von der mRNA gebildeten Spikeproteinen die laut Pathologen zu
eben diesen Krebserkrankungen führen können:
05.04.20.html?mref=1bxo9j&mc=69gy3
Dass Menschen, die nicht lesen, keinen Vorteil haben gegenüber Menschen, die nicht lesen
können, entschuldigt nicht, dass man sich solche Videos nicht wenigstens akustisch anhört.
Voraussetzung sind natürlich ausreichende Englischkenntnisse.
Herzliche Grüsse
M. Bühler, Zürich
Gesendet: Dienstag, 1. April 2025 um 11:46
Von: Scientific-Office <scientific-office@krebsliga.ch>
An: “marcel.buehler1@gmx.ch” <marcel.buehler1@gmx.ch>
Betreff: AW: Robert Kennedy gründet neue Abteilung der CDC für die Aufklärung von Impfschäden
Lieber Herr Bühler
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Sie keine konkrete Frage an uns formuliert haben, sehen wir von
einer detaillierten Beantwortung Ihrer Nachricht ab.
Bisher gibt es keinerlei wissenschaftliche Beweise, dass Impfungen das Krebsrisiko erhöhen oder das
Krebswachstum beschleunigen (Stichwort «Turbokrebs»). Gerne weisen wir Sie auf Informationen der
Krebsliga Schweiz hin. Dort finden Sie eine Antwort auf die Frage «Ist die Corona-Impfung
krebserregend und/oder sind die Inhaltsstoffe krebserregend» sowie weitere Fragen und Antworten
zum Thema Krebs und Corona.
Für statistische Auskünfte zu Häufigkeit von Krebserkrankungen und zur Stadienverteilung bei der
Diagnose verweisen wir Sie an das Bundesamt für Statistik oder die Nationale
Krebsregistrierungsstelle.
Freundliche Grüsse
Peggy Janich
Scientific-Office
Krebsliga Schweiz
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Tel.: +41 31 389 93 63
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