Der Virologe, Alexander Kekule, hat die Corona-Impfkampagne unverblümt als medizinisches Massenexperiment bezeichnet. Eine für Mainstream-Corona-„Experten“ ungewöhnlich ehrliche Ausdrucksweise, die den Echokammern zuschneidenden und verwaltenden Spin-Doktoren in Reihen der Politik und Medien nicht schmecken dürfte.
Geht es ihnen doch ausschließlich darum die Masse im Dunkeln zu halten und in Sicherheit zu wiegen, wenn sich tatsächliche Gefahren am Horizont abzeichnen. Und umgekehrt Panik zu verbreiten, wenn es eigentlich an der Zeit ist Besonnenheit walten zu lassen. Wie die Corona-Hysterie geradezu erschlagend bewiesen hat.
Um es kurz zu machen Kekule hat recht. Und für diese Überzeugung muss man kein Mann von Fach oder mit Genialität gesegnet sein. Die Impfstoffhersteller selbst haben keinen Hehl daraus gemacht, dass die Phase 3 Studien mitunter erst 2023 ihren Abschluss finden. Mit anderen Worten alle Teilnehmer an dem „Massenexperiment“ sind Versuchspersonen. Ganz gleich wie arg den Betroffenen dies Unbehagen oder sonstiges bereiten mag. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
Ferner ist es auch kein Geheimnis, das die im Eiltempo aus dem Boden gestampften „Corona-Impfstoffe“ auf experimentellen Technologien basieren, von denen einige bis zum Ausbruch der Corona-Hysterie als zu risikobehaftet für die Anwendung am Menschen eingestuft wurden. Gemeint ist die messenger-RNA (mRNA).
Der dubiose Senkrechtstarter in der Biotech-Branche, Moderna, scheiterte ein ums andere mal daran sein einziges „Zugpferd“ als pharmazeutisches Transportsystem einzusetzen. 2016 räumte das Unternehmen gar ein, dass die Botenstoffe unzulängliche Sicherheit aufwiesen und nach Alternativen Ausschau gehalten würde. Sprich die mRNA hatte laut Moderna ausgedient. Der darauf beruhende Forschungsstand stagnierte und das mit unnachvollziehbaren Vertrauensvorschüssen und Geldsummen von Privatinvestoren überschüttete Biotech-Start-Up erweckte das auf Eis gelegte Programm augenscheinlich nur wieder zum Leben, um das hauseigene Corona-Vakzin zusammenzubrauen. In der Zwischenzeit hat Moderna nicht dargelegt, inwiefern die einst verworfene Impfstofftechnologie, in Bezug auf Sicherheitsstandards eine Aufbesserung erfahren haben soll. Sprich weshalb diese nunmehr als sicher eingestuft wird.
Also da die Corona-Impfkampagne zweifelsohne eine experimentelle Angelegenheit zu sein scheint, unterliegt dieser großangelegte Medizinversuch eigentlich der Jurisdiktion des Nürnberger Kodexes.
An dieser Stelle wollen wir verschiedene Punkte des Kodexes in Augenschein nehmen, um aufzuzeigen das etwaig etliche Rechtsverstöße vorliegen.
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen.
Kann man überhaupt noch von Freiwilligkeit sprechen, wenn eine Ablehnung , Jobverlust, Berufsverbot, Freiheitseinschränkungen etc. nach sich zieht? Laut dem Kodex ist dies nicht der Fall, wenn eine Versuchsperson beeinflusst wird durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges.
Schauen wir uns ein paar jüngst getroffene Aussagen von deutschen Politikern und Gesundheitsbeamten an, um herauszufinden. Ob etwa eine unangemessene Druckausübung nicht längst der Regelfall ist, oder anderweitige erpresserische „Überredungskünste“ zu vernehmen sind.
Markus Söder, Ministerpräsident Bayerns: „
„Vollständige, unbeschwerte Freiheit gibt es nur mit Impfen. Ohne Impfen keine Freiheit – jedenfalls nicht so in der Form, wie wir es uns vorstellen.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel:
Oder weitaus direkter der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Peter Heinz:
„Die Nichtgeimpften haben nicht die Freiheit, ihre Maske abzulegen. Sie dürfen nicht ins Stadion, nicht ins Schwimmbad und nicht ohne Maske im Supermarkt einkaufen. Und man darf Ungeimpften und jenen mit nur einer einfachen Impfung nicht mehr gestatten, in den Urlaub zu fahren.“
Die Kriterien List und Vortäuschung kommen wahrscheinlich ebenfalls zum tragen. Wie hieß es nochmal zu Beginn der Massenimpfung. „Ein Pieks und die Freiheit ist da„. Nun daraus ist inzwischen eine „notwendige“ alljährliche Auffrischungsimpfung geworden, die bei nicht Erfüllung unmittelbar den Geimpften-Status einbüßt. Das heißt, man gilt wieder als nicht geimpft und wird permanent dazu genötigt, sich weitere experimentelle Präparate verabreichen zu lassen.
Aber auch die durch ein gelinde gesagt fragwürdiges Testverfahren heraufbeschworene „epidemische Lage nationaler Tragweite“ kann als List verstanden werden, die dazu verleiten soll sich dem Impf-Diktat zu beugen. Prof. Dr. Franz Allerberger, Humanmediziner und Leiter der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), dem österreichischen Äquivalent zum RKI, ließ jüngst verlautbaren: „
„Wenn es weltweit keine PCR-Test gegeben hätte, wäre das nach meinem Dafürhalten niemandem wirklich aufgefallen.“
Das online Portal RTDe erläuterte weiterführend:
„Was jedoch die postulierte Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten angehe, seien diese auch „bei Grippe und dergleichen“ zu beobachten. Er sei sich nicht sicher, ob das (ohne PCR-Diagnostik) „im großen Stil aufgefallen wäre“.
Weiter heißt es im Nürnberger Kodex? Bitte sehr: Dass die Versuchsperson das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.
Die kontinuierlichen Nachträge von Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe belegen, dass die jeweiligen Pharmaunternehmen nicht imstande sind ausgewogene Aufklärungsarbeit zu leisten. Wie denn auch, wenn die Massenimpfung die eigentliche klinische Beobachtungsstudie ist, welche dazu dienen soll unbekannte Variablen zu Tage zu fördern. Sprich erst mit dem Verlauf des Medizinversuchs Erkenntnisse gewonnen werden können, um dementsprechende Evaluierungen anzustellen. Demnach können Versuchspersonen keine verständige und informierte Entscheidung treffen .
Fragen Sie geimpfte Menschen in ihrem Umkreis, ob ihnen die von Pleiten, Pech und Pannen begleitete Historie der mRNA-Technologie überhaupt bekannt ist. Die wenigsten werden wissen, dass ihnen ein experimentelles, noch nie zuvor lizenziertes Präparat injiziert wurde. Und die meisten werden hinzufügen, sie hätten es nur gemacht, damit sie sich wieder freier Vergnügen können. Gesundheitliche Motive schweben kaum jemandem vor.
Auch wenn Big-Pharma und untergebene Politiker und Medien unentwegt Anstrengungen unternehmen, Gesundheitsschäden und Todesfälle infolge von Corona-Impfungen zu bagatellisieren, die offiziellen Zahlen sprechen eine andere Sprache.
Beispielsweise sind in den USA laut Angaben des Meldesystems für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Impfstoffe (VAERS) jüngst mehr Menschen nach einer Corona-Impfung gestorben als an oder mit COVID-19 selbst. Auf diese Entwicklungen lässt sich schließen, dass die Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen, den Versuchspersonen nicht bekannt sind. Also ist davon auszugehen, dass allerhöchstens eine unzulängliche und keine einvernehmliche informierte Einwilligung stattfinden kann. Denn das Übermaß an unerwünschten Ereignissen und Todesfällen, stehen im direkten Widerspruch der Punkte 5 und 6 des Nürnberger Kodexes. Diese besagen nämlich:
6…) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
Doch betreffend der mRNA-Technologie musste angenommen werden, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird. Zumal, wie weiter oben erörtert, etwa das Biotechnologie Unternehmen, Moderna, 2016 öffentlich einräumte, das jene Art von Transportsystem zu viele Gesundheitsrisiken birgt.Orbisnjus berichtete:
Unter Verweis auf ehemalige Mitarbeiter und Angestellte des jungen Biotech-Startups, wird gleichquellig berichtet, dass die oben erwähnte unkommentierte Einstellung von mRNA-Therapieansätzen, darunter das Crigler-Najjar-Projekt, fortwährend problematische Sicherheitsbedenken in Aussicht stellten. Dies gelte für alle mRNA-Behandlungen, die mit mehreren Dosen verabreicht würden. Was therapeutisch so gut wie alles abdecke. Außer „Impfstoffe“.
Der Moderna-CEO Stéphane Bancel räumte gegenüber dem Forbes-Magazine ein, dass mRNA-Transportsysteme in Kombination mit Impfstoffen ebenfalls kein weiter Wurf seien. Laut Bancel waren diese mit Blick auf die Sicherheit , „nicht sehr gut.“
Überdies teilte er dem Wirtschaftsmagazin mit, dass sicherere Alternativen zur mRNA in den Startlöchern stünden. Nachdem zuvor die V1GL-Technologie vorgestellt worden war, teilte Bancel Forbes mit, dass ein weiterer Ersatz entwickelt worden sei. N1GL.
„Doch in beiden Fällen hat das Unternehmen keine Details offengelegt. Und dieser Mangel an Spezifität, hat unweigerliche Fragen aufgeworfen.
Drei ehemalige Angestellte und Mitarbeiter, die in dem Prozess involviert waren, sagten, dass Moderna in der Hoffnung auf etwas sichereres zu stoßen, als das was zur Verfügung stand, sich seit jeher mit der Entwicklung neuer Transportsysteme abmühte.
Gemäss STAT (med. Nachrichtenseite):
Nach dem Nürnberger Kodex muss im Verlauf des Versuchs der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Im Jahr 1976 veranlasste der damals amtierende US-Präsident, Gerald Ford, eine bundesweite Massenimpfung gegen die angeblich seinerzeit grassierende „Schweine-Grippe“. Nachdem 3 Menschen infolge der Vakzination ihr Leben ließen, stellten 9 Bundesstaaten die Kampagne umgehend ein. Als die Zahl der Toten die 50. Marke überschritt, schworen die gesamten USA der Massenimpfung ab.
Heutzutage ist ein Menschenleben augenscheinlich viel weniger wert, als in den 1970 Jahren. Denn laut dem US-Meldesystem VAERS sind bis zum 19.Juli 2021 über 12 000 Menschen infolge einer Corona-Impfung gestorben. Da man davon ausgeht das nur 1-10% der tatsächlichen Fälle erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weitaus höher liegen. Laut einem Whistleblower im medizinischen Sektor sollen binnen drei Tagen sage und schreibe 45 000 Versuchspersonen gestorben sein, nachdem sie eines der „notgedrungen“ zugelassenen Präparate erhielten. Die Person hat eine eidestattliche Erklärung abgegeben.
Also welche Todeszahlen schweben den jeweiligen Versuchsleitern vor, in diesem Falle der Staat, um die Reißleine zu ziehen? Die Covid-19 Impfung hat binnen 6 Monaten längst mehr Menschen dahingerafft, als alle anderen Impfstoffe zusammen in den vergangenen 30 Jahren.
Insofern ist es offensichtlich, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge hat. Und demnach ist der Versuchsleiter eigentlich dazu verpflichtet, den Versuch abzubrechen.
Des Weiteren schreibt der Nürnberger Kodex vor, dass der Versuch so zu planen ist und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
Gegenüber dem medizinischen Nachrichtenseite STAT äußerte Zaks zudem, das Wissenschaftler an der Gesundheitsbehörde National Institute of Health „parallel nicht-klinische Forschungen“ betreiben würden. Gleichzeitig wurden in der ersten Märzwoche 2021, für die klinische Studie gesunde Teilnehmer rekrutiert.
STAT zu der ungewöhnlichen Teleskopierung von Entwicklungsstufen :
„So läuft die Erprobung von Impfstoffen normalerweise nicht ab. Regulatoren verlangen, dass ein Hersteller belegt das sein Produkt sicher ist, bevor es Menschen verabreicht wird. Und gleichwohl es nicht gesetzlich verankert ist überprüfen Forscher, dass eine neue Zubereitung effizient in Labortieren ist, bevor sie freiwillige Probanden einem potenziellen Risiko aussetzen. (…) Für einige ist das Rauschen eines Ausbruchs Notlage genug, um die simultane Arbeit an Schritten zu rechtfertigen, die normalerweise sequenziell vollzogen werden.“
Etliche selbsternannte Faktenchecker haben sich einen abgebrochen, um zu widerlegen das Tierversuche „übersprungen“ worden seien. Zwar kann bei simultanen Abläufen nicht von einem Überspringen die Rede sein. Nichtsdestotrotz ist direkt dazu übergegangen worden klinische Studien zu starten, ohne die Ergebnisse der Tierversuche abzuwarten. Und wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist die Intransparenz seitens einiger Hersteller etwaig auf ungünstige Ausgänge der Tierversuche zurückzuführen. Rt.De berichtete:
In Japan hat die Zulassungsbehörde auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die bisher nicht zugänglichen Tierversuchsdaten zum mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech veröffentlicht. Aus den Daten geht hervor, dass die mRNA-Nanopartikel nicht wie von den Herstellern behauptet an der Einstichstelle im Muskelgewebe verbleiben, sondern in vielen Fällen hochkonzentriert in die Organe gelangen.
Dem Nürnberger Kodex zufolge ist der Versuch so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen.
Der Nürnberger Kodex spricht eine deutliche Sprache. Ein Massenexperiment welches obendrein mit einer Gesundheitsapartheid aufwartet. Unseres Erachtens nach sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt, sodass die Rechtsfolge einer Rechtsnorm eintreten kann. Oder einfacher gesagt: Holt die Mörder aus ihren Palästen!