Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat dem Volksbegehren aus impfskeptischen Kreisen eine Absage erteilt, wie die Nachrichtenagentur SDA schrieb.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid oppositionslos. Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Mai zur Ablehnung empfohlen.
Impfkritische Kreise hatten mehr als die nötigen 100’000 Unterschriften gesammelt. Damit müssen Volk und Stände darüber abstimmen. Wird die Initiative angenommen, dann wird die Bundesverfassung entsprechend ergänzt. Das Votum des Parlaments hat also nur Empfehlungscharakter.
Allerdings könnte der Bundesrat selber einen ähnlichen Vorschlag einbringen, der den Initianten entgegenkommt, wie er das jüngst bei der Bargeld-Initiative in Aussicht stellte. Sind die Initianten zufrieden können sie das Volksbegehren zurückziehen.
Die Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen – und dass Betroffene für die Verweigerung dieser Zustimmung weder bestraft werden noch berufliche oder soziale Nachteile erfahren dürfen.
Der Bundesrat und die Mehrheit beider Räte wandten ein, die Forderung gehe weit über die Frage des Impfens hinaus und würde zu grosser Rechtsunsicherheit etwa in Bezug auf den Strafvollzug führen. Gegen seinen Willen dürfe schon heute niemand geimpft werden.
Kommentar Transition News:
Der Bundesrat sagt heute, gegen seinen Willen dürfe schon heute niemand geimpft werden. Falls das so ist, soll er die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Sissach entsprechend instruieren und verlangen, dass die von ihr angeordnete Zwangsimpfung nicht stattfinden kann . Dieser Fall zeigt, dass die Initiative bitter nötig ist und im Gegenteil Rechtssicherheit schafft.
Der Einwand, wonach die Initiative grosse Unsicherheiten im Strafvollzug schaffen würde, zielt ins Leere. Die Initiative betrifft nur das, was unter die Haut geht, zum Beispiel Impfungen oder Chips.