Der Schweizer Gesundheitsminister ist postalisch erpresst worden. Man hat sich aussergerichtlich geeinigt, die wesentlichen Beweismittel der Erpresserin wurden durch die Bundesanwaltschaft gelöscht. Wir gehen der Frage nach, ob der Minister, ausgerechnet in Zeiten von Corona, erpressbar war, weil er sich erpressbar gemacht hat? Und: Wäre die Bundesanwaltschaft bei einer Person ausserhalb des öffentlichen Lebens auch so rigoros vorgegangen? Und wie fast immer unsere Corona-Outtakes!
LINK für ABO unseres NEWSLETTERS: https://caimi-health.ch/newsletter-2/
LINK ZU UNSEREM SHOP: https://barth-offsetdruck-ag.sumup.link/
Mein Erlös fliesst zu 100% in den Caimi-Report.
Damit wir unsere intensive Berichterstattung fortsetzen können, sind wir auf euch angewiesen.
DANKE FÜR EURE UNTERSTÜTZUNG!
UBS Switzerland AG 8098 Zürich
CAIMI HEALTH CONSULTING AG
Neuweilerstrasse 101, CH-4054 Basel
Postkonto 80-2-2; IBAN CH 33 0023 3233 1748 2301 A