«BEEINDRUCKEND HARMLOS…(Teil 1)»

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Published on Dezember 1, 2020 by

Der Schweizer Gesundheitsminister ist postalisch erpresst worden. Man hat sich aussergerichtlich geeinigt, die wesentlichen Beweismittel der Erpresserin wurden durch die Bundesanwaltschaft gelöscht. Wir gehen der Frage nach, ob der Minister, ausgerechnet in Zeiten von Corona, erpressbar war, weil er sich erpressbar gemacht hat? Und: Wäre die Bundesanwaltschaft bei einer Person ausserhalb des öffentlichen Lebens auch so rigoros vorgegangen? Und wie fast immer unsere Corona-Outtakes!

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