Union und SPD wollen das Vorgehen gegen “Hass und Hetze” verstärken und das passive Wahlrecht entziehen, wenn jemand wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Der Straftatbestand soll verschärft werden.

Im Koalitionsvertrag wird daran festgehalten, dass die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine „staatsferne Medienaufsicht“ soll gegen „Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können“. Dazu soll der Digital Services Act (DSA) „stringent umgesetzt und verstärkt“ werden. Aktuell muss angebliche Hassrede zeitnah von Internetplattformen gelöscht werden, ansonsten drohen hohe Geldstrafen.
Ein „systemisches Versagen“ bei der Umsetzung des DSA soll in Abstimmung mit der EU-Kommission Konsequenzen haben. Auch der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung steht im Koalitionsvertrag. Der Tatbestand der Volksverhetzung soll weiter verschärft werden. „Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann“, heißt es im Koalitionsvertrag.
„Hass und Hetze“ sowie Terrorismus sollen „noch intensiver“ bekämpft werden. Desinformationen werden im Koalitionsvertrag als Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bezeichnet. Außerdem soll geprüft werden, ob Online-Plattformen stärker für Inhalte haften müssen. Eine europäische Medienplattform soll aufgebaut werden.
Gegenüber „Feinden der Demokratie“ soll das Prinzip „Null Toleranz“ gelten, wie es im Abschnitt zu „Demokratischer Resilienz“ heißt. „Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken“, heißt es weiter. SPD und Union wollen sich dafür einsetzen, dass „radikalisierungsfördernde Algorithmen“ im Rahmen des DSA in der Europäischen Union stärker reguliert werden